Zur
Analyse des Untersuchungsgebietes wurde eine flächendeckende Biotopkartierung
durchgeführt. Diese erfolgte auf der Grundlage eines, für dieses Gebiet entwickelten,
Biotopschlüssels. So konnte eine systematische Erfassung und Beschreibung
der Lebensräume mit anschließender Beurteilung von Natur und Landschaft vorgenommen
werden. Grundlage der Kartierung waren topographische Karten im Maßstab 1:10.000.
Es erfolgte eine Orientierung anhand von Luftbildern und Arbeitskarten im
Gelände. Die Abgrenzung der Hauptbiotoptypen erfolgte mittels GPS-Geräten.
Nach Beendigung der Geländearbeiten wurden die gesammelten Daten in eine eigens
dafür angefertigte Datenbank eingegeben. Die gesammelten GPS- Koordinaten
sind zu Biotopflächen zusammengefügt worden. Die ersten Auswertungen konnten
somit bildlich als Karte (Biotoptypenkarte) dargestellt werden. Für folgende
Arbeiten an der Auswertung sollte sie die Grundlage für weitere Themenkarten
sowie die Klassifizierung der Satellitenbilder sein.
Ermittlung der Störungsintensität
Im Rahmen der Biotopkartierung wurden im Gebiet Daten bezüglich der Störungsintensität erfaßt, um hieraus eine Einschätzung des Einflußes auf die Biotope ableiten zu können. Der erste Schritt zur Ermittlung der Störungsintensität bestand in einer Systematisierung der zu erwartenden Störungen. Hierzu gehören Baumaßnahmen (Aufschüttungen, Abbau/Abgrabungen, Einebnungen, Ablagerungen und Ausbau (z.B. von Gewässern), Landwirtschaft, direkte Eingriffe (Jagd, Lagern, Tritt und Verkehr) und Hydromelioration. Innerhalb dieser vorgenommenen Einteilung ist zu beachten, ob es sich hierbei um punktuelle, linienförmige oder flächenhafte Störungen handelt. Aus den einzelnen Störungseinflüssen wurde die Gesamtstörungsintensität ermittelt, die in einer fünfstufigen Werteskala und auf einer Karte dargestellt wurde. Durch diese Skala ergab sich eine Wertigkeit der einzelnen Störungen, wobei 1 keine Störung und 5 die höchste Art der Störung bedeutet.
Bewertung der Naturnähe
Die Naturnähe ist ein Maß zur Bestimmung der Störungsempfindlichkeit und gleichzusetzen mit dem Natürlichkeitsgrad der Vegetation. Der Natürlichkeitsgrad gibt die vom Menschen verursachten Veränderungen der aktuellen Vegetation im Vergleich zur potentiell-natürlichen Vegetation an. Die Naturnähe wurde anhand der Störungsintensität, der Fähigkeit des Biotoptyps zur Kompensation dieser Störungen und den daraus resultierenden Veränderungen in der Struktur und Artenzusammensetzung der Vegetation ermittelt. Dabei wurde die Vegetation auf das Vorkommen von Kennarten und Störungszeigern untersucht und in ein prozentuales Verhältnis mit der Gesamtartenzahl gesetzt. Anhand der oben genannten Kriterien wurden die einzelnen Biotoptypen bewertet und skaliert. Grundlage, um Aussagen zur Naturnähe treffen zu können, sind die Vegetationsaufnahmen, die repräsentativ für die Subtypen angefertigt wurden.
Bewertung der Empfindlichkeit
Um die Störungsempfindlichkeit der einzelnen Biotoptypen bewerten zu können, wurde als wesentlicher Schritt die Nutzungsintensität über eine Skalierung von vernachlässigbar (1) bis sehr hoch (5) bestimmt. Zur weiteren Bewertung wurde die Naturnähe anhand der Kennarten je Biotoptyp herangezogen. Die Empfindlichkeit wurde aus den beiden zuvor genannten wertbestimmenden Kriterien, Störungsintensität und Naturnähe, ermittelt. Ein Beispiel: Die Nutzung in einem Biotop ist sehr hoch, gleichzeitig ist eine bedingte Naturnähe (Wertstufe 2) ermittelt wurden. Daraus ergibt sich eine geringe Empfindlichkeit gegenüber Störungen. Die Empfindlichkeitsschwerpunkte wurden in einer Karte dargestellt.
Vielfalt der Subtypen
Während des Bewertungsverfahrens wurde ebenfalls die Vielfalt der Subtypen pro Hauptbiotop untersucht. Dies soll lediglich eine Grundlage für einen späteren Vergleich mit anderen kartierten Lagunen im Cukurova-Delta dienen. Anhand der erstellten Karte soll die Anzahl der Subtypen pro Hauptbiotoptyp verdeutlicht werden.
Potentielle FFH-Gebiete
Durch die Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft ist ein europäisches Netz NATURA 2000 im Aufbau, welches insbesondere dem Schutz der natürlichen Lebensräume wildlebender Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlicher Bedeutung dient. Dieses Netz beinhaltet außerdem den Schutz von Europäischen Vogelschutzgebieten, prioritären Biotopen nach Anhang I und prioritären Arten nach Anhang II der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie. Die ausgewiesenen FFH-Gebiete unterliegen dem Erhaltungsgebot. Das Monitoring und die Verknüpfung der einzelnen Schutzgebiete untereinander sind ebenfalls Aufgaben innerhalb des NATURA 2000 Projektes. Im Rahmen der Biotopkartierung wurde das Gebiet der Yumurtalik-Lagune auch hinsichtlich potentieller FFH-Gebiete untersucht. Zwar gehört die Türkei nicht der Europäischen Gemeinschaft an, jedoch wird eine Mitgliedschaft in naher Zukunft für möglich gehalten. Obwohl sich die jetzige FFH-Richtlinie nicht auf die Gebiete der Türkei bezieht, dient sie dennoch als Grundlage der Untersuchungen. Man kann jedoch nicht davon ausgehen, daß die prioritären Biotope durch die gleichen Arten repräsentiert werden, wie die der europäischen Gebiete. Die Yumurtalik-Lagune grenzt sich durch ihre geographische und klimatische Lage stark vom Bezugsgebiet der FFH-Richtlinie ab. So muß man die repräsentativen und prioritären Arten und Biotope der jetzigen FFH-RL um ebenso repräsentative und gefährdete Arten/Biotope dieser Region erweitern. Nur durch eine Erweiterung der FFH-RL in Bezug auf diesen geographischen Raum kann im Sinne dieser Richtlinie gehandelt werden. Auf der Erstellten Karte sind, entsprechend dem Inhalt der jetzigen FFH-Richtlinie der Mediterranen Region, im Untersuchungsgebiet folgende Lebensraumtypen nach Anhang1 zu erwarten.
Zonierung
Im Anschluß an die
landschaftsökologische Bewertung (Text und Karten) der Yumurtalik-Lagune soll
nun eine Einteilung der Kartiereinheiten in vier verschiedene Zonen vorgenommen
werden. Gemäß der Zonierung bestehender europäischer Biosphärenreservate soll
die Einteilung in eine Kernzone (Zone I), eine Pflegezone (Zone II), eine
Entwicklungszone (Zone III) und eine Regenerationszone (Zone IV) erfolgen.
Die Kernzone dient dabei als Ruhezone mit höchstem Schutzstatus. Hier sind
jegliche Nutzungen und anthropogene Beeinträchtigungen zu untersagen und zu
vermeiden. In der Pflegezone soll durch ein zielgerichtetes Management die
Landschaft in ihrer Ausprägung erhalten oder wiederhergestellt werden. Die
Entwicklungszone beinhaltet Gebiete, deren Ausprägung durch anthropogene Beeinflussungen
stark gekennzeichnet sind. Durch eine auf den Schutz der Natur ausgerichtete
Nutzung soll die Naturnähe erhöht werden. Die Regenerationszone dient zugleich
als Pufferzone, um die für den Schutzzweck schädlichen Einflüsse zu mindern
oder auszuschalten.